Allgemeine Bedingungen Holstein Switzerland
Allgemeine Bedingungen Holstein Switzerland
- Die normale Abonnementsdauer gilt vom 1. November bis zum 31. Oktober. Ein erstes Abonnement kann auch während des Jahres bestellt werden.
- Ohne Vertragsauflösung bis Ende Oktober des laufenden Jahres wird das Abonnement stillschweigend für ein Jahr verlängert. Die Auflösung hat schriftlich zu erfolgen und muss dem Verband bis 31. Oktober zukommen.
- Der Gesamtbetrag des Abonnements ist im Voraus zahlbar. Um Kosten zu sparen, behält sich der Verband das Recht vor, das Abonnement zusammen mit anderen Dienstleistungen oder Dokumenten zu fakturieren.
- Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Nichtbezahlung der Rechnung blockiert der Verband den Zugang zu dieser Dienstleistung. Eine Wiederherstellung des Zugangs kann mit Fakturierung der entsprechenden Kosten verbunden sein.
- Das Abonnement ist persönlich und kann auf keinen Fall auf einen anderen Benutzer übertragen werden.
- Der Abonnent hat keinen Anspruch auf Rückvergütung, falls er während des Jahres die Dienstleistung nicht beansprucht.
- Der Abonnent ist für die Geheimhaltung seines Benützercodes und damit den Zugang von Drittpersonen verantwortlich.
- Diese Abonnementsbedingungen und -tarife können jederzeit angepasst werden. Die Änderungen treten mit ihrer Publikation auf der Internet-Homepage oder in den Züchtermitteilungen des Verbandes in Kraft.
- Die Abmeldung von Holstein Pro ist jeweils per 1. Oktober möglich. Andere Termine werden mit Fr. 100.- in Rechnung gestellt.
Grangeneuve, den 1. August 2008