Neues Element auf der Tierverkehrsdatenbank soll Tierverkehr sicherer machen
Welches Risiko besteht, die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) einzuschleppen, wenn ein Tier zugekauft wird? Das zeigt die so genannte BVD-Ampel, die ab dem 1. November (seit dem 1. November, wenn der Artikel nach dem 1. November erscheint) auf der Tierverkehrsdatenbank sichtbar ist. Mit ihrer Hilfe sollen die Schweizer Rinderhaltungen bis Ende Oktober 2026 BVD-frei werden.
Autorin : Edith Nüssli
Die BVD-Ampel ist ab dem 1. November (seit dem 1. November, wenn der Artikel nach dem 1. November erscheint) auf der Tierverkehrsdatenbank (TVD) für zwei Jahre bei den Betriebsdetails und auf Stufe Tier bei den Grunddaten zu finden. Zudem ist sie auf dem elektronisch ausgefüllten Begleitdokument sichtbar. Die Ampel zeigt das BVD-Risiko an, das von einer Tierhaltung ausgeht: Grün steht für Betriebe mit vernachlässigbarem Risiko, orange für ein mittleres, rot für ein hohes Risiko.
Das bedeuten Grün, Orange, Rot
«Grün» – vernachlässigbares Risiko – bedeutet, dass der Betrieb folgende Kriterien erfüllt:
Kriterium 1: Auf dem Betrieb ist kein Tier wegen BVD gesperrt und seit 18 Monaten kein persistent infiziertes (PI) Tier vorgekommen (s. Kasten «So wird Bovine Virusdiarrhoe übertragen»).
Kriterium 2: Die BVD-Überwachung (s. Kasten «Das BVD-Überwachungsprogramm») war über einen vorgegebenen Zeitraum durchgehend unauffällig.
«Orange» – mittleres Risiko – heisst:
Kriterium 1 ist erfüllt, Kriterium 2 nicht. Die BVD-Überwachung war nicht durchwegs unauffällig oder ist nicht lückenlos erfolgt.
«Rot» – hohes Risiko – heisst: Kriterium 1 und 2 sind nicht erfüllt.
Für Rinderhaltungen, die nicht im nationalen BVD-Überwachungsprogramm sind, ist das BVD-Risiko nicht beurteilbar; sie sind «grau» gekennzeichnet.
Beim Tierverkehr BVD-Ampel beachten
Indem Betriebe nur Tiere aus Tierhaltungen mit grüner Ampel oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere zukaufen, minimieren sie das Risiko, das Virus bei sich einzuschleppen. Organisatoren von Ausstellungen und Auktionen sollten dafür sorgen, dass nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere aufgeführt werden. Auf öffentlichen Märkten werden ab 1. April 2025 nur Tiere aus grünen Betrieben oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere akzeptiert.
Der kontrollierte Tierverkehr ist das dritte Kriterium, das erfüllt sein muss, um am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» zu erhalten. Es besagt, dass in den letzten 12 Monaten nur Tiere aus Betrieben mit grüner Ampel oder BVD-Virus-negativ getestete Tiere in den Betrieb verbracht worden sein dürfen. Wer also ab dem 1. November 2025 ein ungetestetes Tier aus einem nicht-grünen Betrieb zukauft, erfüllt Kriterium 3 nicht. Das gilt auch bei Zukäufen über Märkte und Auktionen.
So wird die BVD-Ampel berechnet
Ob die Ampel eines Betriebs grün, orange oder rot ist, basiert auf den eingegebenen Daten zum Tierverkehr, den Laboranalysen und den gemeldeten Seuchenfällen. Das BVD-Risiko wird täglich über Nacht neu berechnet. Je rascher die Informationen auf der TVD erfasst werden, desto aktueller die Ampel und desto besser ihre Aussagekraft. Ein BVD-Verdacht muss umgehend der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt gemeldet werden, denn BVD ist eine meldepflichtige Tierseuche.
Knapp 14 Prozent orange und rote BVD-Ampeln
Kurz vor dem Start der zweijährigen Übergangsphase war die BVD-Ampel bei rund 86 Prozent der Betriebe grün und nur bei 0,2 Prozent oder 83 Betrieben rot. Bei den restlichen gut 13 Prozent war die Ampel orange. «Betriebe mit oranger Ampel benötigen in den meisten Fällen nur noch etwas Zeit, bis auch sie das Kriterium ‘negative BVD-Überwachung’ erfüllen und somit die grüne Ampel erhalten können», erklärt Elena Di Labio, Leiterin BVD-Ausrottungsprogramm beim Bundesamt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit.
Ziel ist, den neuen Status «BVD-frei» zu erreichen
Ziel der zweijährigen Übergangsphase ist, dass die Schweizer Rinderhaltungen alle drei geforderten Kriterien erfüllen und damit am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten werden. Dieser gibt mehr Sicherheit als der aktuelle Status «nicht gesperrt», weil der neue BVD-Status die BVD-Situation einer Tierhaltung bis zu 24 Monate zurück berücksichtigt. Die heutigen Status «nicht gesperrt», «Einzeltiere gesperrt» oder «gesperrt» gelten noch bis Ende Oktober 2026, unabhängig von der BVD-Ampel.
So wird Bovine Virusdiarrhoe übertragen
Im Mutterleib: Kälber, die sich im Mutterleib mit BVD-Viren anstecken, können persistent-infizierte Tiere (PI-Tiere)werden. Sie streuen lebenslang BVD-Viren und stellen die Hauptansteckungsquelle für andere Tiere dar.
Direkt durch Kontakt mit Maul, Nase, Fäkalien oder Körperflüssigkeiten eines infizierten Tiers. Auch die Nachgeburt und sämtliche Geburtsflüssigkeiten sind infektiös. Deshalb ist eine gute Geburtshygiene wichtig.
Indirekt überkontaminierte Kleidung, Stiefel, Gerätschaften und Einstreu, schmutzige Viehtransporter etc.
So lange einzelne Tiere das BVD-Virus noch in sich tragen, kann die Seuche jederzeit wieder ausbrechen.
auf dem Hof, und ebenfalls auf Antiköper untersucht.
Ist das Resultat der Tankmilch oder der Rindergruppe positiv, muss die Tierärztin oder der Tierarzt weitere Proben von Tieren des betroffenen Bestandes nehmen und untersuchen lassen.
Werden persistent mit dem Virus infizierte Tiere gefunden, müssen diese unmittelbar geschlachtet werden.
Auf einzelnen Betrieben werden alle neugeborenen Kälber mit Ohrhautstanzproben direkt auf das BVD-Virus untersucht. Bestimmt werden diese Betriebe vom Kanton. Positiv getestete Tiere müssen unmittelbar geschlachtet werden.
Negative Tests im Rahmen der BVD-Überwachung bedeuten, dass es keine Hinweise gibt, dass das BVD-Virus im Bestand zirkuliert.