[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Mitteilung vom 16. März 2020 betreffend die sofortige Einstellung verschiedener Dienstleistungen stellt viele Fragen. Sie können uns Ihre Fragen per Telefon 026 305 59 00 oder E-Mail (info@holstein.ch) stellen. Um unsere Mitarbeiter nicht übermäßig zu belasten, haben wir hier unten die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen vorbereitet:
Milchkontrolle
Bis wann kann die Milchkontrolle durchgeführt werden?
Die Milchkontrollen wurden per sofort eingestellt, d.h. ab Dienstag 17. März 2020. Ein Brief wurde am Dienstag an alle Milchkontrolleure geschickt, so dass wir davon ausgehen, dass die letzten Kontrollen am Mittwoch, 18. März 2020, durchgeführt werden. Angefangene Milchkontrollen können beendet werden.
Muss ich als Milchkontrolleur/in die Begleitscheine leer zurücksenden?
Nein.
Können erhaltene Begleitscheine bei Wiederaufnahme der Milchkontrolle verwendet werden?
Ja, erhaltene Begleitscheine und Etiketten können bei der Wiederaufnahme der Milchkontrolle verwendet werden. Je nach Dauer der Aussetzung der Dienste ist es jedoch möglich, dass neue Listen gedruckt werden.
Können bereits erhobene Milchproben noch ans Labor gesendet werden?
Ja, das Labor arbeitet weiter. Die Proben werden analysiert und das Resultat wird den Betrieben zurückgemeldet.
Erhalte ich als Milchkontrolleur/in für ausgefallene Kontrollen auch eine Entschädigung?
Die Zuchtorganisationen sind daran, diese Frage gemeinsam zu klären.
Milchleistungsprüfungen
Was geschieht, wenn das Intervall zwischen den Probewägungen zu lang wird?
Die Regelung betreffend maximales Intervall zwischen zwei Probewägungen wird den ausserordentlichen Umständen angepasst. Es werden Lösungen geprüft.
Was muss ich machen, wenn meine Kuh galt geht und ich das nicht dem Milchkontrolleur melden kann?
Die Erfassung der Trockenstellung oder der Abkalbung kann direkt auf HolsteinVision oder HolsteinMobile gemacht werden und die Daten werden automatisch übernommen.
Kann ich Milchanalysen ausserhalb der Milchkontrolle beantragen?
Ja, Suisselab wird im Rahmen der geltenden Verordnungen und der eigenen Kapazitäten die Analytik aufrechterhalten. Alle Betriebe können die erwünschten FERTALYS- und MID-Analysen ganz normal über Suisselab durchführen. Dazu kann das Labormaterial bei Suisselab (https://www.suisselab.ch/shop-und-bestellung/) bestellt werden. Ferner können bei Bedarf auch die Gehalts- und Zellzahlanalysen direkt bei Suisselab analysiert werden. Weitere Informationen betreffend Kosten und Labormaterial erhalten Sie unter info@suisselab.ch oder 031 919 33 66.
Delegiertenversammlung
Wann findet die Delegiertenversammlung statt?
Die Delegiertenversammlung vom Donnerstag 9. April 2020 im Forum Fribourg ist abgesagt. Sobald die Umstände es uns erlauben wird ein neues Datum fixiert und den Betroffenen mitgeteilt.
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